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Änderungsprotokoll

ÄNDERUNGSPROTOKOLL

Änderungsprotokoll

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Aktuelle Version

29.09.2023
23.09.2023
27.01.2023
24.11.2022
30.09.2022
25.02.2022
25.11.2021
29.10.2021
05.05.2021
09.02.2021
29.01.2021
19.11.2020
04.09.2020
27.06.2020
29.05.2020
17.12.2019
01.12.2019
30.09.2019
31.07.2019
11.07.2019
02.07.2019
27.04.2019
29.12.2018
16.10.2018
28.07.2018
26.05.2018
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Grundgedanke dieser Richtlinie

Unser Ziel ist es, potenziellen Schaden abseits des Internets zu verhindern, der möglicherweise im Zusammenhang mit Inhalten auf Facebook steht. Auch wenn uns bewusst ist, dass Menschen ihre Verachtung bzw. Geringschätzung oder Ablehnung häufig durch Drohungen oder Aufrufe zur Gewalt ausdrücken, die scherzhaft und nicht ernst gemeint sind, entfernen wir dennoch Beiträge, die zu schweren Gewalttaten anstiften oder diese unterstützen. Wir entfernen entsprechende Inhalte, deaktivieren Konten und arbeiten mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen, wenn wir der Ansicht sind, dass eine echte Gefahr von Körperverletzung oder eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit besteht. Wir achten möglichst auch immer auf Sprache und Kontext, um lockere Aussagen von Inhalten zu unterscheiden, die eine glaubhafte Bedrohung der öffentlichen oder persönlichen Sicherheit darstellen. Bei der Beurteilung, ob eine Bedrohung glaubhaft ist, bewerten wir eventuell auch zusätzliche Informationen wie die öffentliche Sichtbarkeit einer Person und die Risiken für ihre körperliche Sicherheit.

In einigen Fällen werden Bedrohungen gegen Terroristen und andere gewalttätige Akteure als Absichtserklärung geäußert oder an gewisse Bedingungen geknüpft (Beispiel: „Terroristen verdienen es, getötet zu werden“). Diese stufen wir als unglaubwürdig ein, sofern keine konkreten gegenteiligen Anhaltspunkte vorliegen.

Diese Inhalte entfernen wir:

Wir entfernen Gewaltandrohungen gegen unterschiedliche Zielpersonen. Gewaltandrohungen sind Äußerungen oder Bilder, die die Absicht bzw. das Bestreben von oder einen Aufruf zu Gewalthandlungen gegen Zielpersonen darstellen. Eine Drohung kann auf unterschiedliche Art und Weise geäußert werden: als Absichtserklärung, Aufruf zum Handeln, Engagement, Anspruchserklärung oder Bedingungserklärung.

Drohungen sind nicht verboten, wenn sie in einem Kontext geteilt werden, in dem es darum geht, auf sie aufmerksam zu machen oder sie zu verurteilen; wenn im Zusammenhang mit Kontaktsportarten weniger ernste Drohungen geäußert werden; und wenn sich Drohungen gegen bestimmte Gewalttäter wie z. B. terroristische Vereinigungen richten.

Allgemeine Schutzmaßnahmen für alle
Vor folgenden Bedrohungen wird jede*r geschützt:

  • Gewaltandrohungen, die zum Tod führen könnten (bzw. andere Formen der schweren Gewalt).
  • Gewaltandrohungen, die zu schweren Verletzungen führen könnten (mittelschwere Gewalt). Sind solche Drohungen gegen Personen des öffentlichen Lebens und andere Gruppen ohne geschützte Merkmale gerichtet, dann entfernen wir sie, wenn sie glaubhaft sind. Richten sich die Drohungen gegen andere Zielpersonen (einschließlich Gruppen mit geschützten Merkmalen), dann entfernen wir sie, selbst wenn sie nicht glaubhaft sein sollten.
  • Geständnisse, dass eine schwere oder mittelschwere Gewalttat begangen wurde (in schriftlicher oder mündlicher Form bzw. als visuelle Darstellung durch den*die Täter*in oder eine*n Kompliz*in), außer wenn sie im Zusammenhang mit Rehabilitierung, Selbstverteidigung, Kontaktsport (höchstens mittelschwere Gewalt) geäußert werden oder wenn die Tat durch die Strafverfolgungsbehörden, Streitkräfte oder staatliches Sicherheitspersonal verübt wurde.
  • Androhungen oder Darstellungen von Entführungen bzw. Menschenraub, außer es ist klar erkennbar, dass die Inhalte von einem Opfer oder dessen Familie als Hilferuf bzw. zur Information, Verurteilung oder Sensibilisierung geteilt werden.

Weitere Schutzmaßnahmen für Privatpersonen, alle Kinder, gefährdete Personen sowie Personen und Gruppen mit geschützten Merkmalen:
Zusätzlich zu den allgemeinen Schutzmaßnahmen für jede*n schützen wir alle Privatpersonen (eigene Angabe), Kinder sowie Personen und Gruppen, die wegen ihrer geschützten Merkmale zum Ziel werden, vor Androhungen mäßiger Gewalt.

Andere Formen der Gewalt
Zusätzlich zu den oben genannten Schutzmaßnahmen entfernen wir auch folgende Inhalte:

  • Inhalte, in denen schwere Gewalttaten beauftragt oder angeboten werden bzw. in denen eingeräumt wird, dass solche Dienste angeboten werden (z. B. Auftragsmörder, Söldner, Attentäter, weibliche Genitalverstümmelung), oder Inhalte, die die Inanspruchnahme solcher Dienste befürworten.
  • Anleitungen für die Herstellung oder Verwendung von Waffen, sofern sie Äußerungen enthalten, in denen ausdrücklich als Ziel angegeben wird, Menschen schwer zu verletzen oder zu töten, oder Bildmaterial, in dem das Endergebnis gezeigt oder simuliert wird, außer im Zusammenhang mit Selbstverteidigung als Freizeitbeschäftigung, militärischen Übungszwecken eines Landes, kommerziellen Videospielen oder im Rahmen der Berichterstattung (von einer Seite oder mit einem Nachrichtenlogo gepostet).
  • Anleitungen zur Herstellung oder Verwendung von Sprengstoff, außer es ist aus dem Kontext klar erkennbar, dass der Inhalt einem gewaltfreien Zweck dient (z. B. als Teil kommerzieller Videospiele, zu eindeutig wissenschaftlichen oder bildungsrelevanten Zwecken, als Feuerwerk oder speziell für den Angelsport).
  • Drohungen, sich zu bewaffnen, Waffen an einen Ort mitzunehmen oder sich mit Waffengewalt Zutritt zu einem Ort zu verschaffen (u. a. Andachtsorte, Bildungseinrichtungen, Wahllokale oder Standorte, an denen Stimmen ausgezählt bzw. Wahlen organisiert werden) oder Orte, an denen es zeitweise Anzeichen für ein erhöhtes Gewaltrisiko gibt.
  • Gewaltandrohungen ohne bestimmtes Ziel, aber mit Bezug auf Stimmabgabe, Wählerregistrierung oder Wahlorganisation bzw. -ergebnis.

Für die Durchsetzung der folgenden Gemeinschaftsstandards sind zusätzliche Informationen und/oder Kontext erforderlich:

Diese Inhalte entfernen wir:

  • Drohungen gegen Vollzugs- oder Wahlbeamt*innen, unabhängig von ihrem Status als Personen des öffentlichen Lebens oder der Glaubhaftigkeit der Drohung.
  • Verschlüsselte Aussagen, bei denen die Art der Gewalt nicht klar genannt wird, die jedoch eine versteckte oder implizite Drohung enthalten, wie die Kombination eines Hinweises auf Bedrohung und eines Kontexthinweises aus der nachstehenden Liste belegt.
  • Drohung: eine verschlüsselte Aussage, die in eine der folgenden Kategorien fällt:
  • Der Inhalt wurde im Zusammenhang mit Rache oder Vergeltung geteilt (z. B. Äußerungen des Wunsches, als Reaktion auf eine tatsächliche, empfundene oder erwartete Kränkung bzw. Bedrohung Gewalt gegen andere auszuüben).
  • Verweise auf historische oder fiktive Gewaltvorfälle (z. B. Inhalte, in denen andere bedroht werden, indem auf bekannte historische Gewalttaten verwiesen wird, die im Laufe der Geschichte oder in einem fiktiven Rahmen stattgefunden haben).
  • Bei der Drohung handelt es sich um einen Aufruf zu Gewalthandlungen (z. B. Inhalte, die andere dazu auffordern oder darin bestärken, Gewalttaten auszuführen bzw. sich daran zu beteiligen).
  • In einer Drohung wird die Kenntnis vertraulicher Informationen angedeutet, durch die andere der Gewalt ausgesetzt werden könnten, oder es werden solche Informationen mitgeteilt (z. B. Inhalte, in denen persönliche Informationen erwähnt oder Kenntnis darüber angedeutet werden, wodurch eine Gewaltandrohung glaubhafter erscheinen könnte. Hierzu gehört auch die Andeutung, die Wohnanschrift einer Person, ihre Arbeits- oder Ausbildungsstätte, ihren täglichen Arbeitsweg oder aktuellen Standort zu kennen).
  • Kontext
  • Durch lokalen Kontext bzw. Fachwissen wird bestätigt, dass die fragliche Aussage unmittelbar zu Gewalthandlungen führen könnte.
  • Die betroffene Person oder ein*e Vertretungsberechtigte*r meldet uns den Inhalt.
  • Implizite Drohungen, Waffen an einen Ort mitzunehmen, u. a. Andachtsorte, Bildungseinrichtungen, Wahllokale oder Standorte, an denen Stimmen ausgezählt bzw. Wahlen organisiert werden, oder an einen anderen Ort, an dem es zeitweise Anzeichen für ein erhöhtes Gewaltrisiko gibt.
  • Behauptungen oder Spekulationen über Wahlkorruption, -unregelmäßigkeiten oder -beeinflussung in Kombination mit Anzeichen einer Gewaltandrohung (z. B. die Drohung, sich zu bewaffnen oder Waffen an einen Ort mitzunehmen, Abbildungen von Waffen oder das Erwähnen von Brandstiftung, Diebstahl oder Vandalismus), z. B.:
  • gegen Einzelpersonen
  • gegen Orte (Bundesstaaten oder kleinere Einheiten)
  • gegen kein explizites Ziel
  • Das Erwähnen von Wahlversammlungen oder -veranstaltungen in Kombination mit Anzeichen einer Gewaltandrohung (z. B. die Drohung, sich zu bewaffnen oder Waffen an einen Ort mitzunehmen, Abbildungen von Waffen oder das Erwähnen von Brandstiftung, Diebstahl oder Vandalismus).
Nutzererlebnisse

Hier einige Beispiele dafür, wie die Durchsetzung für Facebook-Nutzer aussieht: So sieht es aus, wenn eine Person etwas meldet, das nach ihrer Meinung nicht auf Facebook sein sollte, wenn einer Person mitgeteilt wird, dass sie gegen unsere Gemeinschaftsstandards verstoßen hat, und wenn eine Warnmeldung für bestimmte Inhalte angezeigt wird.

Hinweis: Wir nehmen ständig Verbesserungen vor. Deshalb könnte das, was hier zu sehen ist, im Vergleich zu dem, was wir zurzeit verwenden, nicht mehr ganz aktuell sein.

Inhalte melden
1
Universeller Einstiegspunkt

Wir haben die Möglichkeit, Posts, Kommentare, Storys, Nachrichten oder anderes zu melden.

2
Los geht's

Wir helfen Menschen dabei, Dinge zu melden, die ihrer Meinung nach von der Plattform entfernt werden sollten.

3
Ein Problem auswählen

Wir bitten die meldenden Personen dann, zu beschreiben, worum es geht. Das hilft uns dabei, Meldungen an die richtigen Stellen weiterzuleiten.

4
Bericht wird eingereicht

Anschließend reichen wir den Bericht ein. Wir sagen auch, was als Nächstes passieren wird.

Kommunikation nach dem Melden
1
Updates über Benachrichtigungen

Nach unserer Prüfung des Berichts senden wir dem meldenden Nutzer eine Benachrichtigung.

2
Nähere Informationen im Support-Postfach

Im Support-Postfach stellen wir nähere Informationen zu unserer Prüfungsentscheidung bereit. Wir benachrichtigen die jeweiligen Personen darüber und senden ihnen einen entsprechenden Link zu.

3
Möglichkeit des Einspruchs

Wenn eine Person glaubt, dass unsere Entscheidung falsch ist, kann sie eine weitere Prüfung verlangen.

4
Kommunikation nach Einsprüchen

Nachdem wir den Inhalt erneut geprüft haben, senden wir unsere endgültige Antwort wieder an das Support-Postfach.

Takedown-Erfahrung
1
Sofortige Benachrichtigung

Wenn jemand etwas postet, das gegen unsere Regeln verstößt, lassen wir das diese Person wissen.

2
Zusätzlicher Kontext

Wir gehen dann auch auf verbreitete Irrtümer ein und erklären, warum wir in diesem Fall eingeschritten sind.

3
Erläuterung der Richtlinie

Wir erklären dem Nutzer in einfachen Worten, was es mit der relevanten Regel auf sich hat.

4
Möglichkeit zur Überprüfung

Wenn die betroffenen Personen mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können sie eine erneute Überprüfung anfordern und weitere Informationen bereitstellen.

5
Endgültige Entscheidung

Wir stellen klar, was passiert, nachdem die Überprüfung eingereicht wurde.

Warnmeldungen
1
Warnmeldungen im Kontext

In News Feed und auf anderen Oberflächen verdecken wir bestimmte Inhalte, damit Menschen selbst entscheiden können, ob sie diese Inhalte sehen möchten.

2
Weitere Informationen

In diesem Beispiel geben wir mehr Kontext dazu, warum wir das Foto verdeckt haben. Der Kontext enthält Informationen von unabhängigen Faktenprüfern.

Durchsetzung

Weltweit gelten für alle Facebook-Nutzer dieselben Richtlinien.

Review-Teams

Unser globales Team aus über 15.000 Reviewern arbeitet jeden Tag daran, die Facebook-Nutzer zu schützen.

Beteiligung von Stakeholdern

Externe Experten, Wissenschaftler, NGOs und Politiker helfen dabei, die Facebook-Gemeinschaftsstandards mitzugestalten.

Hilfe zu Gewalt und Anstiftung zu Gewalt

Informationen dazu, was du tun kannst, wenn du etwas auf Facebook siehst, das gegen unsere Gemeinschaftsstandards verstößt.