Richtliniendetails

Änderungsprotokoll

ÄNDERUNGSPROTOKOLL

Änderungsprotokoll

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Aktuelle Version

04.05.2021
08.02.2021
28.01.2021
18.11.2020
03.09.2020
26.06.2020
28.05.2020
16.12.2019
30.11.2019
29.09.2019
30.07.2019
10.07.2020
01.07.2019
26.04.2019
28.12.2018
15.10.2018
27.07.2018
25.05.2018
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Grundgedanke dieser Richtlinie

Unser Ziel ist es, potenziellen Schaden in der Offline-Welt zu verhindern, der möglicherweise im Zusammenhang mit Inhalten auf Facebook steht. Auch wenn uns bewusst ist, dass Menschen ihre Verachtung bzw. Geringschätzung oder Ablehnung häufig durch Drohungen oder Aufrufe zur Gewalt ausdrücken, die scherzhaft und nicht ernst gemeint sind, entfernen wir dennoch Beiträge, die zu schweren Gewalttaten anstiften oder diese unterstützen. Wir entfernen entsprechende Inhalte, deaktivieren Konten und arbeiten mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen, wenn wir der Ansicht sind, dass eine echte Gefahr von Körperverletzung oder eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit besteht. Wir achten möglichst auch immer auf Sprache und Kontext, um lockere Aussagen von Inhalten zu unterscheiden, die eine glaubhafte Bedrohung der öffentlichen oder persönlichen Sicherheit darstellen. Bei der Beurteilung, ob eine Bedrohung glaubhaft ist, berücksichtigen wir eventuell auch zusätzliche Informationen wie die öffentliche Sichtbarkeit einer Person und die Gefahren für ihre körperliche Sicherheit.

In einigen Fällen werden Bedrohungen gegen Terroristen und andere gewalttätige Akteure als Absichtserklärung geäußert oder an gewisse Bedingungen geknüpft (Beispiel: Terroristen verdienen es, getötet zu werden). Diese stufen wir als unglaubwürdig ein, sofern keine stichhaltigen Hinweise das Gegenteil andeuten.

Folgende Inhalte sind untersagt:

An Menschen oder Orte gerichtete Drohungen, die zum Tod (und zu anderen Formen schwerer Gewalt) führen können. Hierbei wird Drohung wie folgt definiert:

  • Absichtserklärungen, schwere Gewalt zu verüben. Hierzu zählen auch Inhalte, in denen eine Zielperson mit einem Symbol dargestellt wird, und/oder Bildmaterial von Kriegsausrüstung oder Bewaffnung bzw. eine Methode zur Darstellung von Gewalt enthalten ist.
  • Aufrufe zu schwerer Gewalt (hierzu zählen auch Inhalte, in denen eine Zielperson nicht konkret genannt, sondern mit einem Symbol dargestellt wird, und/oder Bildmaterial von Kriegsausrüstung oder Bewaffnung bzw. eine Methode zur Darstellung von Gewalt enthalten ist).
  • Äußerungen, die schwere Gewalt befürworten.
  • Aussagen, die die Absicht der Ausübung von schwerer Gewalt oder ihre Androhung unter gewissen Bedingungen enthalten.

Inhalte, die um Dienste ansuchen oder solche anbieten, Personen zu töten (z. B. Auftragsmörder, Söldner, Attentäter), oder die den Einsatz eines Auftragsmörders, Söldners oder Attentäters gegen ein Ziel befürworten.

Eingeständnisse, Absichtserklärungen, Befürwortung oder Aufrufe, eine Zielperson zu entführen, bzw. Aussagen, die ein diesbezügliches Vorhaben enthalten oder unter gewissen Bedingungen ankündigen.

Inhalte, die Entführungen oder Kidnappings darstellen, wenn klar erkennbar ist, dass die Inhalte nicht von einem Opfer oder dessen Familie als Hilferuf oder zur Information, Verurteilung oder Sensibilisierung geteilt werden.

Androhungen schwerer Gewalt mit digital erstellten oder geänderten Bildern, die auf lebende Personen mit Waffen, Methoden der Gewalt oder Verstümmelung abzielen.

Drohungen, die zu schweren Verletzungen (mittelschwere Gewalt) führen, gegenüber Privatpersonen, namentlich nicht genannten aber spezifizierten Personen, minderjährigen Personen des öffentlichen Lebens, stark gefährdeten Personen oder Gruppen, wobei Drohung wie folgt definiert wird:

  • Absichtserklärungen, Gewalt zu verüben, oder
  • Äußerungen, die Gewalt befürworten, oder
  • Aufrufe zu mittelschwerer Gewalt, einschließlich von Inhalten, in denen eine Zielperson nicht konkret genannt, sondern mit einem Symbol dargestellt wird, oder
  • Aussagen, die die Absicht der Ausübung von Gewalt oder ihre Androhung unter gewissen Bedingungen enthalten, oder
  • Inhalte über andere Ziele abgesehen von Privatpersonen, minderjährigen Personen des öffentlichen Lebens, stark gefährdeten Personen oder Gruppen und alle glaubhaften
    • Absichtserklärungen, Gewalt zu verüben, oder
    • Aufrufe zu Gewalttaten, oder
    • Äußerungen, die Gewalt befürworten, oder
    • Aussagen, die die Absicht der Ausübung von Gewalt oder ihre Androhung unter gewissen Bedingungen enthalten.

Drohungen, die zu Körperverletzung (oder anderen Formen mäßiger Gewalt) führen, gegenüber Privatpersonen (Eigenmeldung durch diese erforderlich) oder minderjährigen Personen des öffentlichen Lebens, wobei Drohung wie folgt definiert wird:

  • Gegen Privatpersonen (Übereinstimmung des Namens und/oder Gesichts erforderlich) oder minderjährige Personen des öffentlichen Lebens gerichtete
    • Absichtserklärungen oder Aufrufe zur Ausübung mäßiger Gewalt bzw. deren Befürwortung oder Aussagen, die die Absicht der Ausübung von mäßiger Gewalt oder ihre Androhung unter gewissen Bedingungen enthalten.

Alle Inhalte, die ausdrücklich dem Zweck dienen, eine Person als Mitglied einer genannten und erkennbaren Risikogruppe bloßzustellen.

Anleitungen zur Herstellung oder Verwendung von Waffen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass Menschen schwer verletzt oder gar getötet werden sollen, u. a. durch Folgendes:

  • Formulierungen, die dieses Ziel ausdrücklich nennen, oder
  • Fotos oder Videos, die das Endergebnis als Teil der Anleitung zeigen oder simulieren (schwere Verletzung oder Tod).
  • Es sei denn, die zuvor genannten Inhalte werden als Teil von Selbstverteidigung als Freizeitbeschäftigung, für militärische Trainingszwecke oder kommerzielle Videospiele oder im Rahmen einer Berichterstattung (von einer Seite oder mit einem Nachrichtenlogo) geteilt.

Bereitstellung von Anleitungen zur Herstellung oder Verwendung von Sprengstoff, es sei denn, aus dem Kontext ist klar erkennbar, dass der Inhalt für einen gewaltfreien Zweck geteilt wird (z. B. als Teil kommerzieller Videospiele, aus eindeutig wissenschaftlichen oder bildungsrelevanten Zwecken, für ein Feuerwerk oder speziell für den Angelsport).

Jegliche Inhalte mit Absichtserklärungen, Handlungsaufrufen oder Aussagen, die die Ausübung von Gewalt oder ihre Androhung unter gewissen Bedingungen enthalten, oder Inhalte, die Gewalt rund um Wahlen, Wählerregistrierung oder die Verwaltung oder den Ausgang einer Wahl befürworten.

Absichtserklärungen, Handlungsaufrufe oder Aussagen, die die Absicht oder Androhung enthalten, Waffen an bestimmte Orte zu bringen, wie u. a. Gebetsstätten, Bildungseinrichtungen, Wahllokale oder Standorte, an denen die Stimmauszählung oder Verwaltung einer Wahl stattfindet, bzw. Aussagen, die ein diesbezügliches Vorhaben enthalten oder unter gewissen Bedingungen ankündigen (oder Aufforderung anderer, dies zu tun).

Für die Durchsetzung der folgenden Gemeinschaftsstandards sind zusätzliche Informationen und/oder Kontext erforderlich:

Folgende Inhalte sind untersagt:

  • Inhalte, die LGBTQI+-Personen gefährden, indem sie ihre sexuelle Identität gegen deren Willen bzw. ohne deren Einwilligung preisgeben und sie somit einem Risiko aussetzen.
  • Inhalte, die unverschleierte Frauen gefährden, indem sie ihre Bilder ohne Schleier gegen deren Willen bzw. ohne deren Einwilligung preisgeben und sie somit einem Risiko aussetzen.
  • Gewaltandrohungen gegen Polizeibeamte.
  • Gewaltandrohungen gegen Personen, die eines Verbrechens beschuldigt werden. Wir entfernen diese Inhalte, wenn wir Grund zu der Annahme haben, dass sie zu einer Körperverletzung führen sollen.
  • Fehlinformationen und nicht nachprüfbare Gerüchte, die das Risiko von unmittelbar drohender Gewalt oder Körperverletzung erhöhen.
    • Darüber hinaus haben wir bestimmte Regeln und Hinweise hinsichtlich von Inhalten im Zusammenhang mit COVID-19 und Impfstoffen formuliert. Diese Regeln sind hier zu finden.
  • Codierte Aussagen, bei denen die Art der Gewalt oder Schädigung nicht deutlich ausgesprochen wird, die jedoch versteckte oder implizite Drohungen enthalten. Facebook achtet auf die nachstehenden Signale, um festzustellen, ob in dem Inhalt eine Androhung von Schaden enthalten ist.
    • Der Inhalt wurde im Zusammenhang mit einer Rache oder Vergeltung geteilt (z. B. Äußerungen des Wunsches, anderen als Reaktion auf eine tatsächliche, empfundene oder erwartete Kränkung oder Bedrohung zu schaden)
    • Verweise auf historische oder fiktive Gewaltvorfälle (z. B. Inhalte, in denen andere bedroht werden, indem auf bekannte historische Gewalttaten verwiesen wird, die im Laufe der Geschichte oder in fiktiven Rahmen stattgefunden haben)
    • Der Inhalt fungiert als bedrohlicher Handlungsaufruf (z. B. Inhalte, die andere einladen bzw. dazu auffordern, böswillige Handlungen auszuführen oder sich an deren Durchführung zu beteiligen)
    • Der Inhalt weist auf Kenntnis vertraulicher Informationen hin, die anderen schaden könnten, oder teilt diese (z. B. Inhalte, die entweder auf die Kenntnis personenbezogener Informationen, die einer Androhung von körperlicher Gewalt mehr Glaubwürdigkeit verleihen könnten, hinweisen oder sie andeuten. Hierzu gehört auch die Andeutung, die Wohnanschrift einer Person, ihre Arbeits- oder Ausbildungsstätte, ihren täglichen Arbeitsweg oder aktuellen Standort zu kennen)
    • Durch lokalen Kontext bzw. Fachwissen wird bestätigt, dass die fragliche Aussage bedrohlich sein und/oder zu unmittelbar drohender Gewalt oder Körperverletzung führen könnte.
    • Die von der Bedrohung betroffene Person meldet uns den Inhalt.
  • Drohungen gegen Wahlhelfer.
  • Implizite Absichtserklärungen, Handlungsaufrufe oder Aussagen, die die Absicht oder Androhung enthalten, Waffen an bestimmte Orte zu bringen, wie u. a. Gebetsstätten, Bildungseinrichtungen, Wahllokale oder Standorte, an denen die Stimmauszählung oder Verwaltung einer Wahl stattfindet, bzw. Aussagen, die ein diesbezügliches Vorhaben enthalten oder unter gewissen Bedingungen ankündigen (oder Aufforderung anderer, dies zu tun). Wir können außerdem Aufrufe einschränken, Waffen an bestimmte Orte zu bringen, wenn vorübergehend Anzeichen für ein erhöhtes Risiko für Gewalt oder Offline-Schaden bestehen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn für eine angekündigte Demonstration eine Gegendemonstration geplant ist oder es innerhalb der letzten sieben Tage in derselben Stadt zu einem Gewaltausbruch bei einer Demonstration gekommen ist.
Nutzererlebnisse

Hier einige Beispiele dafür, wie die Durchsetzung für Facebook-Nutzer/innen aussieht: So sieht es aus, wenn jemand etwas meldet, das nach seiner/ihrer Meinung nicht auf Facebook sein sollte, wenn jemandem mitgeteilt wird, dass er/sie gegen unsere Gemeinschaftsstandards verstoßen hat und wenn eine Warnmeldung für bestimmte Inhalte angezeigt wird.

Hinweis: Wir nehmen ständig Verbesserungen vor. Deshalb könnte das, was hier zu sehen ist, im Vergleich zu dem, was wir zurzeit verwenden, nicht mehr ganz aktuell sein.

Inhalte melden
1
Universeller Einstiegspunkt

Wir haben die Möglichkeit, Posts, Kommentare, Storys, Nachrichten oder anderes zu melden.

2
Los geht's

Wir helfen Menschen dabei, Dinge zu melden, die ihrer Meinung nach von der Plattform entfernt werden sollten.

3
Ein Problem auswählen

Wir bitten die meldenden Personen dann, zu beschreiben, worum es geht. Das hilft uns dabei, Meldungen an die richtigen Stellen weiterzuleiten.

4
Bericht wird eingereicht

Anschließend reichen wir den Bericht ein. Wir sagen auch, was als Nächstes passieren wird.

Kommunikation nach dem Melden
1
Updates über Benachrichtigungen

Nach unserer Prüfung des Berichts senden wir dem meldenden Nutzer eine Benachrichtigung.

2
Nähere Informationen im Support-Postfach

Im Support-Postfach stellen wir nähere Informationen zu unserer Prüfungsentscheidung bereit. Wir benachrichtigen die jeweiligen Personen darüber und senden ihnen einen entsprechenden Link zu.

3
Möglichkeit des Einspruchs

Wenn eine Person glaubt, dass unsere Entscheidung falsch ist, kann sie eine weitere Prüfung verlangen.

4
Kommunikation nach Einsprüchen

Nachdem wir den Inhalt erneut geprüft haben, senden wir unsere endgültige Antwort wieder an das Support-Postfach.

Takedown-Erfahrung
1
Sofortige Benachrichtigung

Wenn ein Nutzer etwas postet, das gegen unsere Gemeinschaftsstandards verstößt, werden wir ihn darüber informieren.

2
Zusätzlicher Kontext

Wir gehen dann auch auf verbreitete Irrtümer rund um die Durchsetzung ein.

3
Erklärung der Richtlinie

Wir erklären dem Nutzer in einfachen Worten, warum seine Inhalte entfernt wurden.

4
Einholen der Meinung des Nutzers

Nachdem wir den Kontext unserer Entscheidung dargelegt und unsere Richtlinie erklärt haben, fragen wir die betroffene Person, was sie als Nächstes tun möchte. Unter anderem fragen wir sie, ob wir ihrer Meinung nach einen Fehler gemacht haben.

5
Genauer erläutern

Wenn die jeweilige Person nicht mit unserer Entscheidung einverstanden ist, bitten wir sie, uns dies genauer zu erläutern.

6
Klare Erwartungen setzen

An dieser Stelle legen wir dar, was als Nächstes passieren wird.

Warnmeldungen
1
Warnmeldungen im Kontext

In News Feed und auf anderen Oberflächen verdecken wir bestimmte Inhalte, damit Menschen selbst entscheiden können, ob sie diese Inhalte sehen möchten.

2
Weitere Informationen

In diesem Beispiel geben wir mehr Kontext dazu, warum wir das Foto verdeckt haben. Der Kontext enthält Informationen von unabhängigen Faktenprüfern.

Durchsetzung

Weltweit gelten für alle Facebook-Nutzer/innen dieselben Richtlinien.

Review-Teams

Unser globales Team von über 15.000 Reviewern arbeitet jeden Tag daran, die Facebook-Nutzer/innen zu schützen.

Beteiligung von Stakeholdern

Externe Expert/innen, Wissenschaftler/innen, NGOS und Politiker/innen helfen dabei, die Facebook-Gemeinschaftsstandards mitzugestalten.