Richtlinien, die festlegen, was in der Facebook-App gestattet ist und was nicht.
Richtlinien, die festlegen, was in der Instagram-App gestattet ist und was nicht.
Richtlinien für Werbeinhalte und Business-Assets.
Weitere Richtlinien, die für Meta-Technologien gelten.
So aktualisieren wir unsere Richtlinien, messen wir Ergebnisse, arbeiten wir mit anderen zusammen und leisten vieles mehr.
Wie wir koordinierte, bösartige Netzwerke entfernen, um die Menschen zu schützen, die unsere Dienste nutzen.
Bedrohungen, denen wir weltweit nachgehen und entgegenwirken.
Sicherheitsbezogene Informationen zu den bösartigen Netzwerken, die wir seit 2017 entfernt haben.
So tragen wir dazu bei, Einmischung zu verhindern, Menschen zum Wählen zu befähigen und vieles mehr zu ermöglichen.
So arbeiten wir mit unabhängigen Faktenprüfern und anderen zusammen, um Falschmeldungen zu identifizieren und diesbezüglich Maßnahmen zu ergreifen.
So prüfen wir Inhalte auf ihren Nachrichtenwert.
So reduzieren wir problematische Inhalte im News Feed.
So entwickeln wir KI-Systeme
Umfassender Zugriff auf öffentliche Daten von Facebook und Instagram
Umfassende, durchsuchbare Datenbank aller Werbeanzeigen, die aktuell in Meta-Technologien geschaltet werden
Weitere Tools für eine ausführliche Suche in Meta-Technologien und -Programmen
Ein vierteljährlicher Bericht darüber, wie gut uns die Durchsetzung unserer Richtlinien in der Facebook-App und auf Instagram gelingt.
Bericht darüber, wie wir Personen helfen, ihr geistiges Eigentum zu schützen.
Bericht über Behördenanfragen nach Nutzerdaten.
Bericht über Sperrungen von Inhalten, die uns wegen Verstoßes gegen vor Ort geltendes Recht gemeldet werden.
Bericht über absichtliche Beeinträchtigungen des Internets, die die Fähigkeit der Nutzer einschränken, auf das Internet zuzugreifen.
Ein vierteljährlicher Bericht darüber, was sich die Menschen auf Facebook ansehen, darunter Inhalte, die im Quartal am weitesten verbreitet waren.
Lade aktuelle und frühere regulatorische Berichte für Facebook und Instagram herunter.
Änderungsprotokoll
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Aktuelle Version
Um Schaden in der echten Welt zu verhindern, gestatten wir auf Meta keine Präsenz für Organisationen oder Personen, die Gewalt befürworten oder sich daran beteiligen. Wir bewerten diese Entitäten aufgrund ihres Verhaltens sowohl online als auch offline und vor allem aufgrund ihrer Verbindung zu Gewalt. Im Rahmen dieser Richtlinie kennzeichnen wir Personen, Organisationen und Netzwerke von Menschen. Diese Kennzeichnungen werden in zwei Stufen unterteilt, die den Grad der Durchsetzung von Content-Richtlinien angeben. Dabei führt Stufe 1 zu den umfassendsten Durchsetzungsmaßnahmen, da wir der Meinung sind, dass diese Entitäten die engsten Verbindungen zu Schaden abseits des Internets haben.
Stufe 1 legt den Schwerpunkt auf Entitäten, die ernsthafte Schäden abseits des Internets verursachen, u. a. indem sie Gewalt gegen die Zivilbevölkerung organisieren oder befürworten, sich wiederholt menschenverachtend äußern oder Gewalt gegen Menschen aufgrund geschützter Eigenschaften befürworten oder sich an systematischen kriminellen Handlungen beteiligen. Zu Stufe 1 zählen Hassorganisationen, kriminelle Organisationen, einschließlich solcher, die laut der US-Regierung als Specially Designated Narcotics Trafficking Kingpins (SDNTKs) gelten; und terroristische Vereinigungen, einschließlich Entitäten und Einzelpersonen, die laut der US-Regierung als Foreign Terrorist Organizations (FTOs) oder Specially Designated Global Terrorist (SDGTs) gelten. Wir entfernen die Verherrlichung, Unterstützung und Darstellung von Entitäten der Stufe 1, ihrer Anführer, Gründer oder bekannten Mitglieder sowie unklare Verweise auf sie.
Außerdem lassen wir keine Inhalte zu, die Ereignisse verherrlichen, unterstützen oder darstellen, die Meta als unzulässige Gewaltereignisse bezeichnet, wie u. a. Terroranschläge, Hassveranstaltungen, tatsächliche und versuchte Gewaltzufügung mit mehreren Opfern, Serienmorde oder Hassverbrechen. Wir gestatten auch keine (1) Verherrlichung, Unterstützung oder Darstellung der/des Täter(s) solcher Angriffe; (2) von den Tätern erstellten Inhalte, die sich auf solche Angriffe beziehen, oder (3) Bilder von Dritten, die den Moment solcher Angriffe auf sichtbare Opfer zeigen. Weiterhin entfernen wir Inhalte, die Ideologien verherrlichen, unterstützen oder darstellen, die Hass fördern, wie Nazismus und White Supremacy. Wir entfernen unklare Verweise auf diese bezeichneten Ereignisse oder Ideologien.
Stufe 2 umfasst gewalttätige nicht staatliche Akteure, die in einem bewaffneten Konflikt Gewalt gegen staatliche oder militärische Akteure ausüben, aber nicht absichtlich auf die Zivilbevölkerung abzielen. Dazu gehören auch gewaltbereite Entitäten, die künftige Gewalt vorbereiten oder befürworten, aber bisher nicht unbedingt Gewalt ausgeübt haben. Dies sind außerdem Entitäten, die wiederholt gegen unsere Richtlinien zu Hassrede bzw. zu gefährlichen Organisationen und Personen auf oder außerhalb der Plattform verstoßen. Wir entfernen die Verherrlichung, materielle Unterstützung und Darstellung dieser Entitäten, ihrer Anführer, Gründer oder bekannten Mitglieder.
Wir erkennen an, dass Nutzer möglicherweise im Kontext des sozialen und politischen Diskurses Inhalte teilen, die Verweise auf als gefährlich eingestufte Organisationen und Personen enthalten. Dies schließt Inhalte ein, die über gefährliche Organisationen und Personen oder deren Aktivitäten berichten, sie neutral diskutieren oder verurteilen.
Im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsgesetzen gestatten unsere Richtlinien Diskussionen über die Menschenrechte von als gefährlich eingestuften Personen oder von Mitgliedern von als gefährlich eingestuften Entitäten, es sei denn, die Inhalte enthalten eine Verherrlichung, Unterstützung oder Darstellung dieser Entitäten oder andere Richtlinienverstöße, wie Anstiftung zu Gewalt.
Unsere Unternehmensrichtlinie zu Menschenrechten enthält weitere Informationen zu unserer Verpflichtung zu international anerkannten Menschenrechten.
Wir entfernen die Verherrlichung, Unterstützung und Darstellung verschiedener gefährlicher Organisationen und Einzelpersonen. Diese Ansätze finden Anwendung auf die Organisationen selbst, auf ihre Aktivitäten und auf ihre Mitglieder. Sie verbieten nicht die gewaltfreie Befürwortung bestimmter politischer Ergebnisse.
Verherrlichung wird wie folgt definiert:
Wir entfernen die Verherrlichung von als gefährlich eingestuften Entitäten der Stufe 1 und Stufe 2 und entsprechend gekennzeichneten Ereignissen.
Bei Stufe 1 und als gefährlich eingestuften Ereignissen können wir auch unklare oder kontextlose Verweise entfernen, wenn die Absicht des Nutzers nicht klar erkennbar war. Dazu gehören auch unklarer Humor, Verweise ohne einordnenden Text oder positive Verweise, die die Gewalt oder den Hass der als gefährlich eingestuften Entität nicht verherrlichen.
Unterstützung wird wie folgt definiert:
Wir entfernen die gesamte Unterstützung gemäß Stufe 1 und die materielle Unterstützung gemäß Stufe 2.
Darstellung wird wie folgt definiert:
Wir entfernen die Darstellung von als gefährlich eingestuften Organisationen der Stufe 1 und Stufe 2 sowie von entsprechend gekennzeichneten Ereignissen.
Stufe 1: Terrorismus, organisierte Diskriminierung, kriminelle Handlungen in großem Stil, tatsächliche oder versuchte Gewaltzufügung mit mehreren Opfern, Serienmorde und unzulässige Gewaltereignisse
Wir gestatten Einzelpersonen oder Organisationen, die in organisierte Kriminalität, die Verbreitung von Hass oder Terrorismus verwickelt sind, einschließlich solcher, die laut der US-Regierung als Specially Designated Narcotics Trafficking Kingpins (SDNTKs) gelten, einschließlich Entitäten und Einzelpersonen, die laut der US-Regierung als Foreign Terrorist Organizations (FTOs) oder Specially Designated Global Terrorist (SDGTs) gelten, nicht, eine Präsenz auf der Plattform aufzubauen. Außerdem gestatten wir nicht, dass andere Personen diese Entitäten repräsentieren. Wir gestatten den Anführern oder bekannten Mitgliedern dieser Organisationen nicht, eine Präsenz auf der Plattform oder Symbole zu haben, die auf der Plattform verwendet werden, um sie zu repräsentieren. Außerdem gestatten wir keine Inhalte, die sie oder ihre Handlungen verherrlichen. Das gilt auch für unklare Verweise darauf. Darüber hinaus entfernen wir jede Unterstützung für diese Personen und Organisationen.
Wir gestatten keine Inhalte, die Ereignisse verherrlichen, unterstützen oder repräsentieren, die Meta als Terroranschläge, Hassveranstaltungen, tatsächliche oder versuchte Gewaltzufügung mit mehreren Opfern, Serienmorde, Hassverbrechen oder unzulässige Gewaltereignisse bezeichnet. Wir gestatten auch keine (1) Inhalte, die den/die Täter solcher Angriffe verherrlichen, unterstützen oder darstellen; (2) von den Tätern erstellten Inhalte, die sich auf solche Angriffe beziehen, oder (3) Bilder von Dritten, die den Moment solcher Angriffe auf sichtbare Opfer zeigen.
Darüber hinaus gestatten wir keine Verherrlichung, Unterstützung oder Darstellung ausgewiesener hasserfüllter Ideologien sowie unklare Verweise auf diese.
Terroristische Vereinigungen und Terroristen, die definiert sind als ein nicht staatlicher Akteur, der
Feindselige Entität, definiert als eine Organisation oder Einzelperson, die Hass gegen andere aufgrund ihrer geschützten Eigenschaften verbreitet und fördert. Die Aktivitäten der Entität zeichnen sich zumindest durch einige der folgenden Verhaltensweisen aus:
Kriminelle Vereinigungen, die definiert sind als ein Zusammenschluss von drei oder mehr Personen, der
Gewaltzufügung mit mehreren Opfern und Serienmorde
Hass-Ideologien
Stufe 2: Gewalttätige nicht staatliche Akteure und gewaltbereite Entitäten
Organisationen und Personen, die von Meta als gewalttätige nicht staatliche Akteure oder als gewaltbereite Entitäten eingestuft wurden, dürfen auf Facebook keine Präsenz haben und in ihrem Namen darf auch keine Präsenz durch andere verwaltet werden. Da diese Gemeinschaften aktiv Gewalt gegen staatliche oder militärische Akteure in bewaffneten Konflikten ausüben (gewalttätige nicht staatliche Akteure) oder künftige Gewalt vorbereiten oder befürworten bzw. die Voraussetzungen dafür schaffen (gewaltbereite Entitäten), ist die materielle Unterstützung dieser Entitäten nicht zulässig. Darüber hinaus entfernen wir die Verherrlichung dieser Entitäten.
Gewalttätige nicht staatliche Akteure sind definiert als jeder nicht staatliche Akteur, der
Gewaltbereite Entitäten werden folgendermaßen definiert:
Eine gewaltbereite Entität (allgemein) ist ein nicht staatlicher Akteur, der
Ein gewaltbereites Verschwörungsnetzwerk ist definiert als ein nicht staatlicher Akteur, der
Eine gesperrte feindselige Entität ist ein nicht staatlicher Akteur, der
Hier einige Beispiele dafür, wie die Durchsetzung für Facebook-Nutzer aussieht: So sieht es aus, wenn eine Person etwas meldet, das nach ihrer Meinung nicht auf Facebook sein sollte, wenn einer Person mitgeteilt wird, dass sie gegen unsere Gemeinschaftsstandards verstoßen hat, und wenn eine Warnmeldung für bestimmte Inhalte angezeigt wird.
Hinweis: Wir nehmen ständig Verbesserungen vor. Deshalb könnte das, was hier zu sehen ist, im Vergleich zu dem, was wir zurzeit verwenden, nicht mehr ganz aktuell sein.
Prozentualer Anteil der Häufigkeit, mit der Personen unzulässige Inhalte gesehen haben
Anzahl der unzulässigen Inhalte, gegen die wir Maßnahmen ergriffen haben
Prozentualer Anteil der unzulässigen Inhalte, die wir erkannt haben, bevor Nutzer sie gemeldet haben
Anzahl der Inhalte, gegen die Personen Einspruch erhoben haben, nachdem wir Maßnahmen ergriffen hatten
Anzahl der Inhalte, die wir wiederhergestellt haben, nachdem wir zuvor Maßnahmen gegen sie ergriffen hatten
Prozentualer Anteil der Häufigkeit, mit der Personen unzulässige Inhalte gesehen haben
Anzahl der unzulässigen Inhalte, gegen die wir Maßnahmen ergriffen haben
Prozentualer Anteil der unzulässigen Inhalte, die wir erkannt haben, bevor Nutzer sie gemeldet haben
Anzahl der Inhalte, gegen die Personen Einspruch erhoben haben, nachdem wir Maßnahmen ergriffen hatten
Anzahl der Inhalte, die wir wiederhergestellt haben, nachdem wir zuvor Maßnahmen gegen sie ergriffen hatten
Wir haben die Möglichkeit, Posts, Kommentare, Storys, Nachrichten oder anderes zu melden.

Wir helfen Menschen dabei, Dinge zu melden, die ihrer Meinung nach von der Plattform entfernt werden sollten.

Wir bitten die meldenden Personen dann, zu beschreiben, worum es geht. Das hilft uns dabei, Meldungen an die richtigen Stellen weiterzuleiten.

Anschließend reichen wir den Bericht ein. Wir sagen auch, was als Nächstes passieren wird.

Nach unserer Prüfung des Berichts senden wir dem meldenden Nutzer eine Benachrichtigung.

Im Support-Postfach stellen wir nähere Informationen zu unserer Prüfungsentscheidung bereit. Wir benachrichtigen die jeweiligen Personen darüber und senden ihnen einen entsprechenden Link zu.

Wenn eine Person glaubt, dass unsere Entscheidung falsch ist, kann sie eine weitere Prüfung verlangen.

Nachdem wir den Inhalt erneut geprüft haben, senden wir unsere endgültige Antwort wieder an das Support-Postfach.

Wenn jemand etwas postet, das gegen unsere Regeln verstößt, lassen wir das diese Person wissen.

Wir gehen dann auch auf verbreitete Irrtümer ein und erklären, warum wir in diesem Fall eingeschritten sind.

Wir erklären dem Nutzer in einfachen Worten, was es mit der relevanten Regel auf sich hat.

Wenn die betroffenen Personen mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können sie eine erneute Überprüfung anfordern und weitere Informationen bereitstellen.

Wir stellen klar, was passiert, nachdem die Überprüfung eingereicht wurde.

In News Feed und auf anderen Oberflächen verdecken wir bestimmte Inhalte, damit Menschen selbst entscheiden können, ob sie diese Inhalte sehen möchten.

In diesem Beispiel geben wir mehr Kontext dazu, warum wir das Foto verdeckt haben. Der Kontext enthält Informationen von unabhängigen Faktenprüfern.

Weltweit gelten für alle Facebook-Nutzer dieselben Richtlinien.
Unser globales Team aus über 15.000 Reviewern arbeitet jeden Tag daran, die Facebook-Nutzer zu schützen.
Externe Experten, Wissenschaftler, NGOs und Politiker helfen dabei, die Facebook-Gemeinschaftsstandards mitzugestalten.
Informationen dazu, was du tun kannst, wenn du etwas auf Facebook siehst, das gegen unsere Gemeinschaftsstandards verstößt.